Kosten

Wir sind ein nach Landesrecht Niedersachsen anerkannter Dienst mit einem liebevollen Betreuungs- und Entlastungsangebot.Unser Herzensanliegen ist es, Menschen im Alltag zu unterstützen und ihnen ein Stück Leichtigkeit und Wohlbefinden zu schenken.
Bereits ab einem bestehenden Pflegegrad (ab Stufe 1) können wir unsere Leistungen direkt mit eurer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse abrechnen. Wir unterstützen euch bei der Prüfung und Antragstellung.
Natürlich steht es euch auch frei, unsere Unterstützung als Privatzahler in Anspruch zu nehmen – ganz so, wie es am besten zu euch passt.
Die privat entstehenden Betreuungskosten können außerdem beim Finanzamt als besondere Belastung (§35a EStG) berücksichtigt werden – als haushaltsnahe Dienstleistung oder haushaltsnahe Beschäftigung. So wird Entlastung nicht nur spürbar, sondern auch steuerlich anerkannt.
Denn wir möchten, dass Hilfe einfach, herzlich und für jeden erreichbar ist.


